Rechte des Vermieters
Um Mietausfälle zu vermeiden, sein Eigentum zu schützen und dessen Wert zu erhalten, haben Vermieter folgende Rechte:
Mietkaution
Der Vermieter darf und sollte in jedem Fall eine Mietkaution zur eigenen Absicherung vor finanziellen Schäden verlangen. Üblich sind zwei bis drei Monatskaltmieten. Mehr als drei Nettokaltmieten sind gesetzlich nicht erlaubt.
Rechte bei Mietausfall
Bei Ausbleiben der Mietzahlungen sollten diese sofort mit Fristsetzung angemahnt werden. Stehen mehr als zwei Monatskaltmieten aus, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.
Wird die Miete weiterhin nicht gezahlt und verbleibt der Mieter trotz Kündigung weiter in der Wohnung, kann und sollte man eine Räumungsklage veranlassen.
Vermieterpfandrecht
Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis an den in die Mietsache eingebrachten Sachen des Mieters ein Pfandrecht (§ 562 BGB). Dieses greift allerdings häufig nicht, da die in der Wohnung befindlichen Sachen oftmals unpfändbar sind. Das Pfandrecht kann nicht für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr sowie für künftige Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden.