Versteuerung der Mieteinnahmen
Liegen Ihre Gesamteinnahmen inklusive sonstiger Einkünfte pro Jahr unter dem aktuellen steuerlichen Freibetrag (2021 liegt dieser bei 9.744 EUR, 2022 bei 9.984 EUR für Alleinstehende), ist keine Versteuerung der Mieteinnahmen erforderlich.
Wer darüber liegt und die aus dem Mietverhältnis resultierenden Einnahmen versteuern muss, zieht hierzu nur die Nettokaltmiete zur Berechnung heran, da die vom Mieter gezahlten Nebenkosten zur Begleichung der Betriebskosten genutzt werden.
Von den Mieteinnahmen sind die Aufwendungen für die Finanzierung und den Unterhalt der Immobilie abzuziehen.
Dazu zählen:
- Zinsbelastungen aus dem Kredit,
- Handwerkerrechnungen,
- lineare Abschreibungen des Gebäudes,
- Werbungskosten.
Zur steuerlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.